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Fahren unter Drogen doppelt strafbar

Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, kann einen Haufen Probleme bekommen. Neben strafrechtlichen Konsequenzen müssen Fahrer auch mit einer zivilen Schadensersatzklage rechnen, wenn sie einen Unfall gebaut haben.


Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, kann einen Haufen Probleme bekommen. Neben strafrechtlichen Konsequenzen müssen Fahrer auch mit einer zivilen Schadensersatzklage rechnen, wenn sie einen Unfall gebaut haben. Es ist im Streitfall Pflicht des Fahrers, zu beweisen, dass er zu dem Zeitpunkt schuldunfähig war.

Deutlich wird die Situation am Prozess beim Oberlandesgerichtes Düsseldorf, dessen Ausgang nun der Deutsche Anwaltverein (DAV) erläutert: Während des Besuches eines Autohauses nahm der Angeklagte einen Autoschlüssel an sich und fuhr davon. Einen Tag später entdeckten die Polizeibeamten das Fahrzeug auf einem Pendler-Parkplatz. Sie blockierten es, dennoch fuhr der Mann gegen ein Einsatzfahrzeug auf und flüchtete. Er hatte keinen gültigen Führerschein und stand unter dem Einfluss von Morphinen, Heroin und Cannabis. Die klagende Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden 2012. Im August 2015 nahm sie den Mann in Regress bezüglich des Schadensersatzes in Höhe von rund 20.000 Euro.

Danach wehrte sich der Beklagte und plädierte auf Schuldunfähigkeit aufgrund des Drogeneinflusses. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss der Mann gleichwohl haften. Er habe nicht beweisen können, dass er wegen des Drogenkonsums schuldunfähig gewesen sei. Darauf weise schon allein der gezielte Diebstahl der Fahrzeugschlüssel hin. Es sei an ihm, das Gegenteil zu beweisen. Da ihm das nicht gelang, müsse er also nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die zivilrechtlichen Konsequenzen seiner Tat tragen.

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