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BUND verklagt Kraftfahrtbundesamt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben. Die Naturschutzorganisation möchte damit ein Verkaufsverbot für Diesel-Neuwagen erreichen, deren Stickoxid-Ausstoß zu hoch ist.


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben. Die Naturschutzorganisation möchte damit ein Verkaufsverbot für Diesel-Neuwagen erreichen, deren Stickoxid-Ausstoß zu hoch ist.

Diesel-Neuwagen, die den Emissionsgrenzwert von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer auf der Straße um ein Vielfaches überschreiten, dürfen nicht mehr verkauft werden, lautet die Forderung der Umweltschützer. Nach Auffassung des BUND muss das KBA bei Grenzwertüberschreitungen ein Verkaufsverbot für die beanstandeten Pkw verhängen. Dazu sei die Behörde nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 verpflichtet. Ein vom BUND Anfang 2017 beim Verwaltungsgericht Schleswig gestellter Antrag auf einstweilige Verfügung war von diesem abgelehnt worden. Die Umweltorganisation sieht jedoch nach eigenen Angaben weiter dringenden Handlungsbedarf.

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