Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für
Jetzt ist die beste Zeit für das einfachste und luftigste Verkehrsmittel: Rauf aufs Rad und raus aufs Land, durch die Stadt in den Park oder zum Schwimmbad, so lautet die große Freiheits-Devise. Grenzenlos ist die Zweirad-Beweglichkeit allerdings nicht, Warum das denn?
Jetzt ist die beste Zeit für das einfachste und luftigste Verkehrsmittel: Rauf aufs Rad und raus aufs Land, durch die Stadt in den Park oder zum Schwimmbad, so lautet die große Freiheits-Devise. Grenzenlos ist die Zweirad-Beweglichkeit allerdings nicht, wie die ARAG-Experten notieren und halten deshalb einige Tips und Ratschläge für Fahrten mit dem Drahtesel bereit. Besonders wichtig ist die Beleuchtung, nur wer gesehen wird, ist zu erkennen, zum Beispiel vom Autofahrer.
Deshalb reichen Vorder- und Rücklicht nicht. Das Rad muss an acht Stellen leuchten, sagen die Experten. Zwei Birnchen vorne und hinten, zwei Reflektoren in den Speichen, zwei in den Pedalen, je eine vorne und hinten sind technische Vorschrift. Erlaubt sind nach der jüngsten StVZO-Ausgabe für Fahrräder und E-Bikes Tagfahr- und Fernlicht sowie Blinker, und bei Fahrrädern darf Bremslicht nach ECE R50 eingesetzt werden, wie bei S-Pedelecs. Auf technischem Gebiet raten die ARAG-Experten zur Prüfung von Reifen und Bremsen, zum Service für Ketten und Gangschaltung und eindringlich klingt ihr Warnruf: Vorsichtig fahren! Denn nicht immer trifft den Autofahrer die Schuld.
Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für
Erneut hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) die zur Abstimmung stehende Reform des Klimaschutz-Gesetzes
Kosten-Schock für Autofahrer: Wer heute ein neu erworbenes Auto versichert, zahlt im Marktdurchschnitt 20 Prozent