Ratgeber: Diebstahlversicherung für Fahrräder - Damit der Fahrradklau nicht teuer wird

Der Fahrraddiebstahl ist in Deutschland ein alltägliches Phänomen. Viele Radbesitzer sind gegen den Fahrradklau allerdings nur unzureichend oder oftmals auch gar nicht versichert.

In Deutschland werden Tag für Tag fast 1.000 Bikes geklaut. Die Chancen, von einem solchen Diebstahl betroffen zu sein, stehen hoch, die einer Aufklärung hingegen niedrig. Deshalb ist es sinnvoll, sich gegen Fahrraddiebstahl zu versichern. Doch vielen Bikern sind die besten Optionen gar nicht bewusst.
 
Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, hat in der Regel auch eine Fahrradversicherung. Diese geht allerdings mit einigen Einschränkungen einher. Die der Standardvariante versichert zum Beispiel nur Diebstähle aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder der Wohnung. Wird das Fahrrad hingegen vor dem Supermarkt entwendet, greift die einfache Hausratpolice nicht mehr. Hier sollte man einen genauen Blick auf die Vertragsbedingungen werfen. Um sich auch gegen Diebstähle auf offener Straße abzusichern, ist meist eine Zusatzklausel nötig. Laut GDV haben von rund 26 Millionen gut 40 Prozent eine solche Fahrradklausel.
 
Mit Fahrradklausel ist auch der Diebstahl während des Kinobesuchs abgesichert. Allerdings verlangen die Versicherer dann eine adäquate Diebstahlsicherung. Sprich: Das einfache Speichenschloss reicht hier nicht, die Assekuranz will eine Sicherung mit einem eigenständigen Schloss. Manche Versicherungstarife beinhalten zudem eine Nachtzeitklausel, laut der ein Fahrrad nur in den Nachtstunden versichert ist, wenn es im Betrieb ist. Wer das Rad beim Diskobesuch draußen parkt, genießt in dieser Zeit Versicherungsschutz, der beim Laternenparken vor dem eigenen Haus hingegen entfällt.
 
Wichtig ist noch die Frage nach der Entschädigungssumme. Diese wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat mit 50.000 Euro und das Fahrrad mit einem Prozent versichert, wird man maximal 500 Euro bekommen. Entscheidend ist in der Regel der Wiederbeschaffungswert. Liegt dieser unter 500 Euro, bekommt der Versicherte entsprechend weniger Geld, liegt der Wert höher, muss der Versicherte einen finanziellen Verlust hinnehmen. Sofern das Fahrrad einen deutlich höheren Wert hat, sollte man eine Anhebung der Deckungssumme in Erwägung ziehen. Oftmals ist einer Erhöhung bis maximal fünf Prozent möglich.
 
Vor allem bei höherwertigen Fahrrädern kann alternativ der Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung sinnvoll sein. Hier gibt es Policen mit Teil- und Vollkaskotarifen, die oft zudem zusätzliche Leistungen bieten, die von einer Hausratversicherung auch mit Fahrradklausel nicht abgedeckt werden. Hier werden neben dem Diebstahlschutz auch Schäden durch Vandalismus oder Unfälle reguliert. Für solche Fahrradversicherungen muss man allerdings einen meist niedrigen dreistelligen Jahresbetrag bezahlen. Insofern lohnt sich der Vergleich mit den Kosten für eine Erweiterung der Hausratversicherung, die oft schon für unter 50 Euro pro Jahr zu haben sind. Wer keine Hausratversicherung hat, sollte eine spezielle Fahrradversicherung abschließen, sofern das Fahrrad einen gewissen Wert hat.

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