Fahrrad

Lastenräder: Das sollten Radler wissen

Lastenräder sehen nicht nur lustig aus - sie sind vor allem in Großstädten eine bequeme Art zum Transport. Egal, ob es die eigenen Kinder sind oder ein Kasten Bier. Alles geht rein. Wer mit Lastenrädern unterwegs ist, sollte jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Was es zu beachten gibt, stellt der ADAC jetzt in einer Übersicht zusammen.


Lastenräder sehen nicht nur lustig aus - sie sind vor allem in Großstädten eine bequeme Art zum Transport. Egal, ob es die eigenen Kinder sind oder ein Kasten Bier. Alles geht rein. Wer mit Lastenrädern unterwegs ist, sollte jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Was es zu beachten gibt, stellt der ADAC jetzt in einer Übersicht zusammen.

Rechtlich gelten Lastenräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrräder. Das bedeutet, dass Rechte und Pflichten für Radfahrer genauso für die Nutzer von Lastenrädern gelten. Zu den Pflichten gehört es unter anderem, dass Lastenradler bei entsprechender Ausschilderung den Radweg benutzen müssen. Sie dürfen nur dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn das Befahren des Radwegs unzumutbar ist. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 20 Euro.

Beim Parken und Halten auf Gehwegen dürfen Fußgänger nicht behindert werden. In Ladezonen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Lastenradler jedoch wie Kraftfahrzeuge zum zügigen Be- und Entladen schwerer Gegenstände auf der Fahrbahn halten. Grundsätzlich gilt, dass Lasten und Tiere immer ordnungsgemäß gesichert werden müssen. Schwere Gegenstände sind möglichst weit unten in der Transportbox zu verstauen. Wird über die Höhe der Transportbox hinaus geladen, ist ein Netz zur Ladungssicherung empfehlenswert.

Kinder dürfen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in Lastenrädern befördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass in den Transportboxen geeignete Sitze, möglichst mit Sicherheitsgurten, vorhanden sind. Ohne geeignete Sitze wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig., teilt der ADAC mit.

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