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Diesel-Skandal: Gericht eröffnet Musterverfahren

Das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG ist eröffnet. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dabei die DEKA Investment GmbH zum Musterkläger benannt. Durch diesen Schritt haben jetzt VW- und Porsche-Aktionäre und die Käufer von Derivaten auf VW-Aktien ab sofort die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche gegen VW anzumelden.

Das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG ist eröffnet. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dabei die DEKA Investment GmbH zum Musterkläger benannt. Durch diesen Schritt haben jetzt VW- und Porsche-Aktionäre und die Käufer von Derivaten auf VW-Aktien ab sofort die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche gegen VW anzumelden.

Laut OLG Braunschweig beträgt die geltend gemachte Schadenssumme der 1.470 bisher ausgesetzten Anlegerklagen insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro. Weitere Klagen laufen beim Landgericht Braunschweig. Insgesamt geht es bei den Verfahren um rund 8,8 Milliarden Euro.

"Auf diese Möglichkeit hatten viele Anleger bereits lange gewartet", so Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte Düsseldorf. "Schließlich besteht erst jetzt die Möglichkeit der Anmeldung von Schadensersatzansprüchen, welche deutlich kostengünstiger ist als eine eigene Klage." Gute Chancen sieht der Fachanwalt vor allem für all die Aktionäre, die VW-Aktien nach dem 23. Mai 2014 gekauft und bis zum Bekanntwerden der Abgasmanipulationen am 18. September 2015 behalten haben. Er geht von einem geschätzten "Kursdifferenzschaden" in Höhe von etwa 61,80 Euro je Vorzugsaktie und 55,65 Euro je Stammaktie aus. Das ist die Differenz zwischen den Schlusskursen im Xetra-Handel am Freitag, 18. September 2015, und den Schlusskursen am Dienstag, 22. September 2015.

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