Autofahren

Auto-Urteil: Hände weg vom Handy

Wenn es ums Telefonieren im Auto geht, stehen einige Zeitgenossen auf der Leitung. Um ein Bußgeld ganz sicher zu vermeiden, heißt es: Hände weg vom Handy. Denn auch die Nutzung als Navigationsgerät und das Anschließen an des Gerätes an eine Ladebuchse ist strafbar.


Wenn es ums Telefonieren im Auto geht, stehen einige Zeitgenossen auf der Leitung. Um ein Bußgeld ganz sicher zu vermeiden, heißt es: Hände weg vom Handy. Denn auch die Nutzung als Navigationsgerät ist strafbar. Wie aber sieht es mit dem Aufladen des Mobiltelefons aus? Die Polizei brummte einem Lkw-Fahrer eine Strafe in Höhe von 60 Euro auf, nachdem der Mann während der Fahrt auf der Autobahn sein Handy zum Laden anschließen wollte. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Oldenburg entschied (AZ: 2 Ss (OWi) 290/15), teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons sei für denjenigen, der ein Fahrzeug führt, verboten, begründete das Gericht. Das gelte immer dann, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten müsse. Daher stelle das Anschließen eines Handys zum Laden ebenfalls eine Nutzung des Mobiltelefons dar. Mit den Vorschriften solle gewährleistet werden, dass ein Fahrzeugführer beide Hände für die "Bewältigung der Fahraufgabe" frei nutzen könne.

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