Ratgeber: Vorsicht vor Betrügern beim Gebrauchtwagenkauf - Damit das Schnäppchen nicht zum Alptraum

Für einen günstigen Gebrauchtwagen sind einige Autofahrer bereit, weite Wege zurückzulegen und wenn nötig auch in Vorkasse zu gehen. Doch wer vorher Geld überweist, bekommt den Schlüssel zu seinem Wunschauto vermutlich nie.

Betrügereien, Unterschlagungen und Diebstähle beim privaten Gebrauchtwagenverkauf haben zugenommen. Wer einen Wagen aus Vorbesitz nicht beim Händler erwirbt, sollte es deshalb unbedingt meiden, Vorauszahlungen zu leisten, rät der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Drängt der aktuelle Besitzer beispielsweise auf eine Barzahlung, ist das meist schon das erste Risiko beim Verkauf. Denn der getätigte Kauf kann kaum mehr rückgängig gemacht werden.

Wird ein Fahrzeug aus Vorbesitz besichtigt und Probe gefahren, ist es empfehlenswert, nicht viel Bargeld mitzunehmen. Auf keinen Fall sollte man ankündigen, mit größeren Geldsummen oder dem Kaufbetrag zu erscheinen. Das Geld kann man abheben oder holen, wenn man sich handelseinig ist. Wer sein neues Gefährt trotzdem sofort bar bezahlen will, sollte eine Begleitperson mitnehmen, die bei eventuell auftretenden Problemen als Zeuge auftreten kann.

Grundsätzlich gilt beim Gebrauchtwagenkauf die ,,Zug-um-Zug-Regel". Das heißt, das Fahrzeug wird erst ausgehändigt, wenn alles bezahlt ist: Der Käufer zahlt allerdings auch erst, wenn alle Dokumente und Schlüssel zum Fahrzeug vorliegen. In allen Dokumenten muss die Fahrgestellnummer fehlerfrei aufgeführt sein. Vorsicht auch vor neuen Fahrzeugpapieren. Wurde der Fahrzeugbrief innerhalb der letzten Monate erst ausgefertigt, lohnt ein Blick auf den entwerteten alten Brief.

Im Kaufvertrag müssen die Eigentumsverhältnisse klar sein: Wer verkauft, wem gehört das Auto, Adresse aller Beteiligten, sowie auch, auf wen der Wagen zugelassen ist. Der Vertrag richtet sich an den Eigentümer oder einen schriftlichen Bevollmächtigten, der sich zudem auch ausweisen muss. Betrug oder Unterschlagung lassen sich weitgehend meiden, wenn auf banküblichem Weg mit vollständiger Rechnung bezahlt wird - was sich bei höherwertigen Fahrzeugen auch empfiehlt.

In Internet-Gebrauchtwagenbörsen kommt es auch vor, dass man sich ein bestimmtes Fahrzeug reservieren lassen kann, wenn vorher ein gewisser Betrag angezahlt wurde. Wer darauf eingeht, hat meist schon verloren. Denn die Zulassungsempfänger von ausländische Banken und Bargeld-Transfer-Unternehmen lassen sich oft nicht mehr ermitteln. Genauso wie der Betrüger ist dann oft auch das Geld weg.

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