Mit dem Dienstrad zur Arbeit - Die umweltfreundliche Alternative

Kein Stau, Spritverbrauch und keine lästige Parkplatzsuche: Vor allem innerstädtisch kann man mit dem Fahrrad schneller zur Arbeit kommen als mit dem Auto. Außerdem ist es gut für die Fitness, schont die Umwelt und spart Geld. Denn sein Dienstrad kann man sich vom Chef finanzieren lassen.

Es muss nicht immer ein VW Passat, Audi A6, BMW 5er oder eine Mercedes E-Klasse als Dienstfahrzeug sein. Besonders in größeren Städten erreicht man mit dem Rad oftmals viel schneller sein Büro. Als ernstzunehmende Alternative wurden Fahrräder allerdings lange nicht betrachtet, weil Diensträder nur für Geschäftsfahrten genutzt werden durften, für den Weg nach Hause oder für Freizeitaktivitäten aber nicht. Zum Jahresende 2012 wurde das Dienstfahrrad dem Dienstauto jedoch steuerlich gleichgestellt und eine private Nutzung unter Anwendung der Ein-Prozent-Regelung erlaubt. Dabei müssen Dienstfahrzeugnutzer ein Prozent des Bruttopreises ihres Gefährts als monatliche Einnahmen versteuern.

Mittlerweile bieten einige große Unternehmen wie Bayer, Telekom oder auch DHL ihren Angestellten bereits eine ganze Fahrradflotte als Alternative zum Dienstauto an. Wie der Dienstwagen, ist auch das Dienstfahrrad eine Form der Gehaltsumwandlung beziehungsweise der Mitarbeitermotivation. Zusätzlich fördert der Arbeitgeber damit die Mobilität des Mitarbeiters. Auch vom positiv besetzten Image des Fahrrades können Unternehmen in ihrer Außenwirkung profitieren.

Wer bislang als Angestellter nicht damit gerechnet hat, an ein teures Rennrad oder Carbonrad zu kommen, dem kann die Regelung nun eine Tür öffnen. Ein Dienstfahrrad lohnt sich besonders für diejenigen, die ohnehin mit einem Rad geliebäugelt haben. Denn ihnen spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich zum Beispiel die Kosten teilen, sie können es aber natürlich auch jeweils selbst finanzieren. Wenn der Angestellte Kosten übernimmt, dann wird ein Teil seines Bruttogehalts für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer einen kleinen Teil seines Entgelts in eine Sachleistung um und spart Steuern und Sozialabgaben. Am größten ist das Ersparnis für den Angestellten natürlich, wenn der Arbeitgeber die Anschaffungskosten übernimmt.

Die Dienstradregelung schließt jedes Fahrrad mit Pedalantrieb ein, auch E-Bikes. Diese Räder mit Elektro-Antrieb bieten sich besonders als Firmenvelo an, denn auf ihnen kommt man auch im Anzug kaum ins Schwitzen. Allerdings können nicht alle elektrisch unterstützte Fahrräder als Diensträder genutzt werden. Eine Ausnahme bilden etwa S-Pedelecs, da sie mit ihrer Motorunterstützung bis 45 km/h nicht mehr als Fahrrad, sondern als ,,Kraftfahrzeug" gelten. Auch wenn sie streng genommen kein Dienstrad sind, kann man die schnellen E-Bikes zum ,,Dienstkraftfahrzeug" machen. Damit gilt dann eine weitere Regelung: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden als zusätzlicher geldwerter Vorteil betrachtet und mit 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Entfernungskilometer auf das Bruttogehalt aufgeschlagen.

Das firmeneigene Fahrrad, das man nun auch privat nutzen kann, muss selbstverständlich auch den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung entsprechen. Diese schreibt einige Ausrüstungsteile vor. Dazu zählt neben einer Klingel und zwei Bremsen unter anderem Beleuchtung, Rücklichter und Reflektorstreifen. Für S-Pedelecs gehört auch der Helm zur Pflichtausstattung. Wer sein Firmenvelo mit anderen teilen möchte, sollte dies vorher mit dem Arbeitgeber klären und am besten schriftlich in einer Vereinbarung festhalten.

Die Reparatur- und Wartungskosten eines Dienstrades kann vom Arbeitgeber übernommen werden oder sind in Form eines Reparaturkostenschutzes im Leasingangebot enthalten. Ansonsten ist der Arbeitnehmer in der Verantwortung, sich um Wartung und Reparatur zu kümmern.

Doch wie sieht es mit Zubehör wie einem Schloss oder einer Fahrradtasche aus? Alles was mit dem Fahrrad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird daher als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet. Dazu zählt auch der Akku für das E-Bike. Dagegen sind Helm, Regenbekleidung oder Fahrradtasche Zubehör und müssen vom Angestellten privat angeschafft werden. Lediglich das Fahrradschloss bildet eine Ausnahme: Hier gibt es keine rechtliche Regelung über den Träger der Kosten.

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