Leser fragen - Experten antworten - Tachojustierung nach Reifenwechsel?

Ein Tacho gibt nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an, sondern hat gewolltermaßen immer eine Abweichung in festgelegten Grenzen. Die sollte man etwa bei Reifenwechsel kennen.

Frage: Ich möchte neue Reifen und Felgen bei meinem Auto aufziehen. Jetzt habe ich gehört, dass ich dann den Tacho neu justieren muss. Stimmt das?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Prüforganisation KÜS: In Einzelfällen kann das durchaus sein. Denn mit der Radgröße ändern sich unter Umständen auch der Abrollumfang und damit die Strecke, die das Auto pro Raddrehung zurücklegt. Und genau an dieser orientiert sich der Tacho bei der Geschwindigkeitsmessung.

Allerdings muss der Tacho nicht vollkommen exakt  anzeigen. Wichtig ist nur, dass er nicht weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. In der Regel geht er daher schon ab Werk leicht vor. Diese Abweichung ist relativ unproblematisch, ist aber trotzdem rechtlich begrenzt. Bei Autos, die vor 1991 zugelassen wurden, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala - jedoch mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichs oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen - bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen, seit 1991 sind sogar zehn Prozent plus vier km/h Differenz erlaubt. Bei Tempo 100 darf der Tacho also problemlos 114 km/h anzeigen.

Nicht erlaubt wäre es jedoch, wenn der Tacho bei Realtempo 100 z.B. nur 98 km/h anzeigt. Das kann passieren, wenn man Räder mit größerem Abrollumfang montiert als werksseitig bei Auslieferung vorhanden waren. Diese Rad-Reifen-Kombinationen muss unter Vorlage eines gültigen Prüfzeugnisses (Teilegutachten oder ABE) von einem Prüfingenieur abgenommen werden und ist anschließend in die Fahrzeugdokumente zu übertragen. Die Justierung des Tachos ist dazu vorher von einem dafür berechtigten Fachbetrieb durchzuführen und dokumentieren zu lassen.

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