Fünf Tipps für sicheres Fahren - Lieber auf Nummer sicher gehen

Zwei-Sekunden-Regel oder Augenkontakt bei rechts-vor-links: Fünf Tipps für sicheres Fahren, die nicht nur Fahranfänger berücksichtigen sollten.

Ein Moment Unaufmerksamkeit am Steuer kann genügen, damit ein schwerer Unfall passiert. Gerade langjährige Autofahrer verlassen sich häufig auf ihre Erfahrung und halten sich nicht mehr an das, was sie einst in der Fahrschule gelernt haben. Hier eine kleine Auffrischung wichtiger Verhaltensregeln fürs sichere Fahren.

Wer vorausschauend fährt, erhöht seine Sicherheit enorm. Zum Beispiel auf Landstraßen, auf denen der Großteil der tödlichen Unfälle passiert: begrenzt einsehbare Kurven, die sich plötzlich zuziehen, Landmaschinen, die aus Feldwegen kommen oder unübersichtliche Strecken, auf denen nicht überholt werden sollte. Wer vorausschauend fährt, denkt auch daran, was hinter der nächsten Kuppe lauern könnte. Das bedeutetauch, langsamer zu werden und sich jederzeit zum Bremsen bereit zu machen, wenn Kinder in der Nähe der Straße spielen.
Sozusagen ein Sonderfall des vorausschauenden Fahrens ist das Abstandhalten. Wer genügend Platz zum Vordermann lässt, kann im Zweifelsfall rechtzeitig bremsen oder ausweichen, so verlangt es schon §4 der StVO. Innerhalb geschlossener Ortschaften lässt man üblicherweise drei Fahrzeuglängen Platz, ansonsten gilt die Faustregel ,,halber Tacho": Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollte man mindestens 50 Meter Platz zum Vorausfahrenden lassen. Bei wem es an der Schätzung der Entfernung scheitert, greift auf eine andere Methode zurück. Danach soll man zum vorausfahrenden Fahrzeug zwei Sekunden Abstand halten. Fährt der Vordermann an einer markanten Stelle vorbei, zählt man die Sekunden, bis das eigene Auto die Position passiert.
Wo nichts anderes durch Ampeln oder Verkehrsschilder geregelt ist, gilt an deutschen Kreuzungen: rechts vor links. Autofahrer müssen den Verkehrsteilnehmer der aus der von ihnen aus rechten Straße kommt, vor lassen. Aber auch wer rechtlich Vorfahrt hat, sollte nicht einfach so drauf los fahren, sondern einschätzen, ob der andere tatsächlich anhält. Wenn es die Verkehrslage  erfordert, muss der Vorfahrtberechtigte den anderen Autofahrer auch mal vor lassen (§11 StVO), hier hilft es Blickkontakt mit dem anderen aufzunehmen. Gleiches gilt, wenn an einer Rechts-vor-links-Kreuzung gleich vier Autos an den Einmündungen stehen. Achtung: Wer beispielsweise aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt oder über einen abgesenkten Bordstein in die Straße einfahren will, der hat keine Vorfahrt, auch wenn er von rechts kommt.

Nicht nur für viele ältere Autofahrer ist der Schulterblick so unangenehm, dass sie darauf verzichten. Dabei kann der Blick lebensrettend sein: Bekanntlich zeigt der Außenspiegel einen bestimmten Bereich neben dem Auto nicht und in diesem toten Winkel kann sich ein Radfahrer befinden, dem der Autofahrer beim Rechtsabbiegen die Vorfahrt nimmt. Aber auch beim Spurwechsel auf der Autobahn sollte man nie auf den kurzen Blick über die Schulter verzichten.

Apropos Fahrradfahrer: Sie sollten immer mit genügend Seitenabstand überholt werden (§5 StVO) - das gleiche gilt auch für Motorradfahrer. Mindestens 1,5 Meter Abstand zum Zweirad sind angebracht. Dass man mehr Abstand lassen soll als wenn man ein anderes Auto überholt, liegt daran, dass mögliche Lenkfehler beim Zweiradfahrer gravierender ausfallen können, außerdem kann ein eng überholendes Auto den Radler oder Biker erschrecken.

auch in NEWS

Anzeige

Videos