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Wer berechnet den Wiederbeschaffungswert meines Autos?

Nach einem Unfall steht neben der Sorge für die Gesundheit die Reparatur oder möglicherweise die Neuanschaffung eines Autos im Vordergrund. Für den Schaden an Ihrem Auto kommt die gegnerische Kfz-Versicherung auf. Was aber, wenn Ihr Auto als Totalschaden deklariert wird? Die Versicherung des Unfallgegners ist verpflichtet, Ihnen den Wiederbeschaffungswert des Autos zu erstatten. Es stellt sich nun die Frage, wo Sie den Wiederbeschaffungswert erfahren und wie sich dieser errechnet.

Der Wiederbeschaffungswert für das Auto ist nicht gleich der Zeitwert

Muss nach einem Unfall ein neues Auto erworben werden, ist die Not meistens groß. Die Versicherung übernimmt in der Regel sie Reparatur des Unfallwagens. Der Wert für Ihr Auto wird nicht an dem Zeitwert allein festgemacht. Es werden Faktoren wie Totalschäden mit einbezogen, welche den kompletten Aufwand zur Wiederbeschaffung abdecken. Zudem müssen Sie den Zeitwert Ihres defekten Autos vor dem Unfall ermitteln lassen. Das können Sie z. B. online bei einer Kfz-Bewertung bei wirkaufendeinauto.de vornehmen lassen. Dort geben Sie nur die fahrzeugrelevanten Daten ein wie Alter, Kilometerleistung und Marke ein. Anhand dieser Daten erhalten Sie einen Schätzwert Ihres Fahrzeugs.

Berechnung des Wiederbeschaffungswertes

Die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes für Ihr Auto beinhaltet mehrere Faktoren. Zuerst müssen Sie den Wert der Neuanschaffung ermitteln. Auch das können Sie bei wirkaufendeinauto.de vornehmen. Im Vorfeld suchen Sie sich das neue Fahrzeug aus, lassen dort den Zeitwert ermitteln und nehmen diesen in die Berechnung auf. Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege für Aufwendungen zur Wiederbeschaffung. Ein weiterer Faktor ist der Restwert Ihres Unfallfahrzeuges. Hier müssen Sie sich ebenfalls ein Gutachten durch einen Fachmann erstellen lassen. Um den korrekten Wiederbeschaffungswert Ihres Autos zu ermitteln, müssen Sie als Erstes den Preis für das neue Auto und den Aufwand für die Nebenkosten addieren. Sollte Ihr Unfallfahrzeug noch einen Restwert aufweisen, wird dieser von der Summe abgezogen. Das bedeutet: Wiederbeschaffungspreis + Nebenkosten - Restwert = Wiederbeschaffungswert. Alles über die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes finden Sie hier:http://www.helpster.de/wiederbeschaffungswert-berechnen-so-geht-s_113315#anleitung. Eine TÜV-zertifizierte Fahrzeugbewertung bietet Ihnen wirkaufendeinauto.de. Die persönliche Begutachtung ist seriös, realistisch und unkompliziert.

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