Recht: Notstand im Straßenverkehr - Erbrechen entschuldigt keine Raserei

In bestimmten Notsituationen sehen Gerichte davon ab, zu schnelles Fahren zu bestrafen. Das drohende Erbrechen eines Taxi-Fahrgastes zählt nicht dazu.

Ein sich übergebender Passagier ist kein Notstand, der eine Geschwindigkeitsübertretung rechtfertigen würde. Das musste ein Taxifahrer erkennen, der mit einem Zwischenspurt zur nächsten Autobahnausfahrt die Verunreinigung seines Autos verhindern wollte.

Der Taxifahrer war in einer Lärmschutzzone auf der Autobahn 64 km/h zu schnell unterwegs gewesen, weil er laut eigener Aussage die nächst Ausfahrt erreichen wollte, bevor sich sein betrunkener Fahrgast erbrechen würde. Das zuständige Amtsgericht akzeptierte die Erklärung zunächst und kassierte den Bußgeldbescheid über 440 Euro sowie das zweimonatige Fahrverbot.

Die Richter der nächsten Instanz sahen das laut der ARAG-Versicherung allerdings anders. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg müsse das Interesse des Taxifahrers an einem sauberen Taxi hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung der Verkehrsregeln und dem Interesse der Anwohner an einem ruhigen Nachtschlaf zurückgetreten. (Az.: 3 Ss OWi1130/13)

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