Recht: Kleintier-Unfall - Für Eichhörnchen besser nicht bremsen

Ich bremse auch für Tiere? Tierfreunden mag es nicht gefallen, aber die Rechtsprechung differenziert hier.

Wer für Tiere bremst, riskiert eine Mitschuld, wenn ihm jemand auffährt. In einem Fall vor dem Amtsgericht München musste die Tierfreundin ein Viertel des Schadens übernehmen. In der Regel gilt, dass zahlt, wer auffährt.

Hier ereignete sich der Unfall, weil die vorausfahrende Autofahrerin für ein Eichhörnchen gebremst hatte, obwohl dies - nach Ansicht der Richter - nicht unbedingt notwendig war. Der Hintermann musste 75 Prozent des Schadens tragen.Mit einem plötzlichen scharfen Bremsen des Vorausfahrenden müsse ein Autofahrer grundsätzlich immer rechnen. Die Frau müsse aber zu 25 Prozent haften. Sie habe nur wegen eines Kleintiers gebremst, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Ohne das Bremsen wäre es nicht zu dem Unfall gekommen. (AZ: 331 C 16026/13)

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