Recht: Fahrverbot nach Alkoholfahrt - Radeln nicht erlaubt

Für das Fahrrad braucht man keinen Führerschein, deshalb kann die Benutzung auch nicht verboten werden? Diese Annahme stimmt so nicht, hat ein Gericht entschieden.

Ein betrunkener Fahrradfahrer riskiert nicht nur seinen Führerschein. Die Behörde kann ihm auch das Fahrradfahren verbieten. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße kürzlich.

Mit 2,02 Promille verursachte der Radler einen Unfall mit einem anderen Radfahrer. Die Stadt Ludwigshafen forderte ihn auf, ein Medizinisch-Psychologisches-Gutachten über seine Fahrtauglichkeit vorzulegen. Als er dies nicht fristgerecht tat, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und gleichzeitig untersagt, weiter Rad zu fahren.

Der Radfahrer versuchte sich gerichtlich dagegen zu wehren, hatte aber keinen Erfolg. Er sei zu Recht aufgefordert worden, seine Fahrtauglichkeit nachzuweisen. . Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand sei mit jedem Fahrzeug gefährlich, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Sowohl die Entziehung der Fahrerlaubnis als auch das Radfahrverbot seien rechtmäßig. (AZ: 3 L 941/14. NW)

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