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Ratgeber: Steuerliche Berücksichtigung eines Dienstwagens

Natürlich interessiert sich das Finanzamt dafür, wenn der Chef seinen Mitarbeitern einen Wagen zur privaten Nutzung bereitstellt. Ob sich ein Firmenwagen also wirklich lohnt, ist nicht von vornherein sicher, kann aber berechnet werden.

SP-X/Köln. Statt einer Gehaltserhöhung fragt mancher Arbeitnehmer beim Chef nach einem Firmenwagen – schließlich bleibt von ein paar Euro mehr brutto nach Abzug der Steuern schnell nicht mehr viel übrig. Aber Vorsicht: Wird der Dienstwagen auch privat genutzt – und genau das ist ja Sinn eines Bonus – hält das Finanzamt erneut die Hand auf.

Denn dann gilt ein Auto als Sachleistung und muss als sogenannter „geldwerter Vorteil“ versteuert werden. Grundsätzlich veranschlagt der Fiskus monatlich ein Prozent des Listenpreises. Beispiel: Ein Angestellter erhält einen VW Golf im Wert von 25.000 Euro als Dienstwagen. Dann muss er 250 Euro im Monat zusätzlich versteuern. Das sind 3.000 Euro pro Jahr, die zum Einkommen zählen und versteuert werden müssen.

Führt man ein Fahrtenbuch, besteht die Möglichkeit, das Firmenauto ohne die Ein-Prozent-Regel zu versteuern. Dies lohnt sich nach Angaben der Arag-Rechtsschutzversicherung in der Regel für Angestellte, die das Firmenauto nur selten privat nutzen. Je mehr Dienstfahrten, desto eher lohnt ein Fahrtenbuch; je mehr Privatnutzung, desto eher die Ein-Prozent-Variante. Mit dem Fahrtenbuch starten kann man immer nur zum Beginn eines Jahres. Es besteht aber die Möglichkeit, alle Fahrten zunächst zu notieren und dann erst am Ende des Jahres zu entscheiden, nach welcher Methode man mit dem Finanzamt abrechnet – je nachdem, was günstiger ist.

Legt man die Ein-Prozent-Regelung zugrunde, wertet das Finanzamt darüber hinaus Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil. Pro gefahrenen Kilometer zahlt man 0,03 Prozent des Listenpreises. Angenommen, der Angestellte wohnt 20 Kilometer von seiner Firma entfernt. Dann wären pro Monat nochmals 150 Euro zu versteuern, zusammen mit dem Autowert also 400 Euro. Dafür kann er aber die Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend machen.

Es gibt eine Ausnahmeregelung für Wenigfahrer, bei der der geldwerte Vorteil mit 0,002 Prozent angesetzt wird. Voraussetzung: Sie pendeln im Schnitt an weniger als 15 Tagen pro Monat oder maximal 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen von zu Hause zum Job. Wieviel das Fahrzeug ihn nun wirklich kostet, hängt vom persönlichen Steuersatz des Angestellten ab und der setzt sich wiederum aus dem Haushaltseinkommen und eventuellen Freibeträgen zusammen. Ob sich der Dienstwagen lohnt, hängt letztlich von der persönlichen Situation ab, zum Beispiel von der Ersparnis durch den Wegfall des Privatwagens. So viel lässt sich sagen: In den meisten Fällen schont ein Dienstwagen die Haushaltskasse.

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