Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für
Es darf gerollert werden: Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig mit politischem Segen im Straßenverkehr fahren. Das hat jetzt der Bundesrat ganz offiziell entschieden und damit auch einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Umgang mit 'Elektrokleinstfahrzeugen' regelt.
Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für
Erneut hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) die zur Abstimmung stehende Reform des Klimaschutz-Gesetzes
Kosten-Schock für Autofahrer: Wer heute ein neu erworbenes Auto versichert, zahlt im Marktdurchschnitt 20 Prozent
Kommentare